Mitteilung vom
Die Waldbrandgefahr wird entlang vom Jurasüdfuss nach wie vor als «gross» beurteilt (Stufe 4). In allen anderen Regionen des Kantons Bern wird die Waldbrandgefahr als «erheblich» eingestuft (Stufe 3). Ein Feuerverbot besteht nicht. Beachten Sie bitte die Verhaltenshinweise in der beiliegenden Dispositionsbeurteilung Waldbrand vom 3. September 2026, 12.00 Uhr.
Die nächste ordentliche Dispositionsbeurteilung ist per 10. September 2026 vorgesehen. Auf der Webseite www.be.ch/waldbrandgefahr erhalten Sie weitere Informationen.
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